Leserbrief: "Staat sollte mit gutem Beispiel voran gehen"

Axel Moser

Von Axel Moser (Herbolzheim)

Fr, 08. März 2024

Leserbriefe Emmendingen

LANDESBAUORDNUNG
Zum Text "Bauverordnung im Land geändert" (BZ vom 29. Februar) schreibt ein Leser:
In der jüngsten Sitzung des Herbolzheimer Bauausschusses wurden diverse Änderungen der Landesbauordnung bekannt gegeben. Unter anderem hat der Gesetzgeber "die in der Bevölkerung fest verankerte bisherige Rechtslage" eliminiert, wonach bei Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken, eine sogenannte "Nachbarschaftsanhörung" stattgefunden hat. Man kann das bisherige Prozedere als vertrauensbildende gute demokratische Gepflogenheit betrachten. Die Änderung der Landesbauordnung ordnet sich in eine ganze Reihe von Einschränkungen ein, bei denen die Bürger von ihren demokratischen Rechten ausgeschlossen werden. Ein Beispiel ist das sogenannte "beschleunigte Verfahren" nach Paragraph 13a des BauGB, ohne öffentliche Beteiligung, ohne Umweltprüfung. Für "Großprojekte" gilt dies ebenfalls, man erinnere sich an die jüngsten gesetzlichen Regelungen zum Bau von Windkraftanlagen, hier hat die Politik zur Durchsetzung ihres politischen Willens, die Natur- oder Artenschutzgesetze aufgehoben oder "angepasst". Der Bürger wird mit seinen "Nörgeleien" zunehmend als unbequem betrachtet, der Staat will freie Hand, das Mitspracherecht der Bürger wird als lästig empfunden. Es wir heute ja viel für "mehr Demokratie" geworben, vielleicht sollte der Staat mit gutem Beispiel vorangehen, und nicht immer mehr die Bürgerrechte einschränken.Axel Moser, Herbolzheim

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