Mobilität

Rechte für Bahnreisende ändern sich: Das müssen Sie wissen

Tom Nebe

Von Tom Nebe (dpa)

Do, 18. Mai 2023 um 20:50 Uhr

Auto & Mobilität

Fahrgastrechte auf der Schiene sind wichtig. In Kürze treten eine Reihe von Neuerungen bei den EU-weiten Regeln in Kraft - nicht immer zugunsten der Bahnreisenden, kritisieren Verbraucherschützer.

Fällt der Zug aus oder ist er stark verspätet, haben betroffene Fahrgäste bestimmte Rechte gegenüber dem Bahnunternehmen. Diese Rechte ändern sich vom 7. Juni an zum Teil. An diesem Tag tritt die Neufassung der EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft. Was kommt da auf Bahnreisende zu? Ein Überblick:
Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Zielbahnhof an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden sogar 50 Prozent. Bisher hat dabei die Ursache für die Verspätung keine Rolle gespielt. Das ändert sich.
Ab dem 7. Juni gibt es Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt. Konkret sind sie in Artikel 19 der neuen Verordnung festgeschrieben.
Außergewöhnliche Umstände kommen ins Spiel
Darunter fallen außergewöhnliche Umstände, die nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens ...

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

BZ-Digital Basis 3 € / Monat
in den ersten 3 Monaten

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Registrieren kostenlos

  • Jeden Monat einen BZ-Abo-Artikel auf badische-zeitung.de lesen
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Die eingegebene E-Mail Adresse ist bereits registriert.
Hier können Sie sich anmelden
Diese E-Mail-Adresse ist bereits registriert aber nicht aktiv.
Aktivierungslink erneut zuschicken

Zurück

Anmeldung


Weitere Artikel