Reformidee löst geteiltes Echo aus

dpa/BZ

Von dpa & BZ-Redaktion

Mi, 06. März 2024

Wirtschaft | 7

Der von den Ministern der Ampel-Regierung vorgelegte Rentenplan stößt in Teilen des Regierungslagers auf Skepsis. Auch Experten äußern Vorbehalte.

Der grüne Koalitionspartner äußerte Bedenken, dass die Rentenkasse künftig durch Erträge vom Kapitalmarkt gestützt werden soll. Beim sogenannten Generationenkapital gebe es "Klärungsbedarfe". "Insbesondere muss das Vorhaben rechtlich sicher und mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sein." Gesetzlich festschreiben wollen die Grünen auch, dass der Einsatz von Einnahmen aus Rentenbeiträgen für den Kapitalstock ausgeschlossen bleibt.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi sagte zum Generationenkapital: "Sicher ist hier nur das Risiko." Die IG Metall nannte es "eine kreditfinanzierte Wette auf unklare Erträge in der Zukunft".

Sozialverbände begrüßten indes die Stabilisierung des Rentenniveaus. Nötig sei es aber, alle Menschen mit einem Rentenniveau von 53 Prozent abzusichern, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Auch die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, sagte, "dass ein Rentenniveau von 48 Prozent bei Weitem nicht ausreicht". Die Linken forderten eine sofortige einmalige Rentenerhöhung um zehn Prozent.

Der Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts Ifo, Clemens Fuest, kritisierte: "Wenn die Politik Leistungen zusagt, sollte zugleich geklärt werden, wie diese Leistungen finanziert werden." Nötig sei eine längere Lebensarbeitszeit, orientiert am Anstieg der Lebenserwartung.

Kommentare (7)

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  • Klaus Nied
    164 seit 7. Mär 2017

    Es ist ja gut, dass nach mindestens vier Jahrzehnten "die Rente ist sicher" endlich mal das System ein klitzeklein wenig geändert wird.
    Als das deutsche Rentensystem eingeführt wurde, waren nahezu 100 Prozent der Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit. Das hat sich aber sehr geändert, auch z. B. durch Erbschaften. Und deshalb muss das Rentensystem an die Gegebenheiten der letzten Jahrzehnte angepasst werden. Wie der Name sagt ist es eine VERSICHERUNG. Dann schauen wir mal in die Schweiz, die ja alles andere als ein kommunistisches Land ist. Grober Blick, man lege mich jetzt nicht aufs Details fest: Alle zahlen 8,5 % des Einkommens in die AHV, und wer im Alter eine gewisse Einkommensgrenze überschreitet durch Mieten, Dividenden etc., bekommt aus der AHV kein Geld. Denn wer in der Rente genug Einkommen hat, braucht keine VERSICHERUNG für seine Rente.
    Oder macht folgendes Sinn: 3200 mtl. ist der Durchschnittsverdienst, dafür zahlt er und sein Arbeitgeber etwa 600 EUR in die Rentenkasse. Im Ruhestand bekommt er dafür Rente. weil er ja kein Einkommen mehr hat. Dagegen z. B. ein Erbe, der aus vier Mietwohnungen 3200 EUR mtl. bekommt, zahlt nichts in die Rente. Warum ? Natürlich hat er auch keinen Rentenanspruch, denn er hat auch im Alter das Mieteinkommen für seinen Lebensunterhalt etc. Eine RentenVERSICHERUNG ist doch eine Solidargemeinschaft, oder ?

    • 6. Mär 2024 - 07:20 Uhr
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  • Thomas Laut
    2071 seit 29. Jan 2020

    Und wie ist es inzwischen hier, Herr Nied? Der Fiskus kann nicht mit Geld umgehen, verplempert zu viel wohin auch immer, vor allem für sich selbst, meint aber aus 100 Euro Einkommen 120 Euro Steuern kassieren zu können! Wundert es Sie dass keiner mehr einen Finger krumm macht? Mich nicht!

    • 6. Mär 2024 - 07:24 Uhr
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  • Anke Huber
    97 seit 16. Aug 2019

    » Beamte im Ruhestand kassieren seit Januar 2023 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3240 Euro brutto im Monat. So die Daten des Statistischen Bundesamtes.« (Zitat Fokus). Das ist mehr als doppelt so viel wie der/die Durchschnitts-Renter/in erhalten: Schon seltsam, dass dieser Posten so oft in den Medien vergessen wird. Und diejenigen, die das Ganze Jahrzehntelang in der freien Wirtschaft finanziert haben (und weiterhin auch in ihrer Rente (!) finanzieren, sollen bis zum umfallen weiterhin arbeiten gehen ...
    Dass alle, Beamte wie Selbstständige, in die Rentenkasse einzahlen, wäre endlich zeitgemäß, da bin ich bei Ihnen, Herr Nied. Aber es macht(e) durchaus - aus oben genannten Gründen - Sinn, dass Mann und Frau privat vorsorgen und sich aus hart erarbeiteten Einkommen eine Wohnung kaufen und diese vermieten, weil die Rente nicht mehr reicht! Übrigens sind 2/3 der deutschen Vermieter nicht große Wohnungsgesellschaften, sondern Kleinvermieter. Und diese zahlen dann -auch als Rentner - aus der Vermietung Steuern und wenn ich mich nicht irre, auch KV-Beiträge. Wenn sie das in Zukunft sein lassen, weil es sich immer weniger »lohnt«, ist keinem geholfen: Weder denen, die eine Mietwohnung suchen, noch den Sozialkassen. Nur wer hohe Beiträge in die Rentenversicherung zahle, hat auch Anspruch auf eine entsprechende Rente, so what? Die, die viel eingezahlt haben nun die Rente kürzen zu wollen, ist absurd und führt dazu, dass Arbeit sich ebenfalls immer weniger »lohnt«.

    • 6. Mär 2024 - 09:43 Uhr
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  • Thomas Laut
    2071 seit 29. Jan 2020

    Frau Huber, eine solche "Rechnung" ist irreführend und daher unzulässig. Es käme ja auch niemand auf die Idee, in der freien Wirtschaft den Pförtner mit dem Generaldirektor zu vergleichen und sich zu beschweren warum der so viel mehr bekommt. Hier aber macht man genau das und wundert sich warum einfache Dienste die Tafel besuchen müssen. Prozentuale Anpassungen führten schon immer dazu dass da wo nichts ist auch danach nichts sein wird und da wo eh schon viel ist noch mehr sein wrd.

    • 6. Mär 2024 - 10:26 Uhr
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  • Anke Huber
    97 seit 16. Aug 2019

    Nein, Herr Laut, genau diese Rechnung ist zulässig, auch wenn Sie Ihnen nicht gefällt: Dass die Regierung von Grün, SPD und FDP lediglich die Stabilisierung auf 48 Prozent aller anstrebt, ist enttäuschend wenig: Zitat Focus » Im Schnitt aller Bundesbeamten belief sich der Satz im Jahr 2022 laut den jüngsten offiziellen Zahlen auf 65,6 Prozent ihres letzten Gehalts . Bei den Berufssoldaten lag der durchschnittliche Satz bei 69,8 Prozent . Ein Teil der neu pensionierten Bundesbeamten bekommt sogar den maximalen Satz von 71,75 Prozent ihres letzten Gehalts als Ruhebezüge«. Davon kann dann auch Ihr Generaldirektor träumen .. .(dann aber bitte nicht wundern, wenn keine mehr Krankenschwester werden möchte):
    http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/pension-vs-rente-rente-versus-pension-so-viel-geld-haben-beamte-im-alter-mehr-als-angestellte_id_12331724.html

    • 6. Mär 2024 - 13:37 Uhr
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  • Klaus Nied
    164 seit 7. Mär 2017

    Hallo, Frau Huber, da habe ich mich wohl nicht klar genug ausgedrückt. 1500 Buchstaben für ein neues Rentenmodell reichen halt nicht. Es geht ausdrücklich nicht um die, die ihre Rente aufbessern mit einer vermieteten Wohnung. Das ist private zusätzliche Altersvorsorge. Es geht darum a) wer braucht etwas aus der RentenVERSICHERUNG und wer bezahlt ein ? Wieso knapp 20 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und eine Betragsbemessungsgrenze von 7500 EUR monatlich? 10 % ohne Beitragsbemessungsgrenze wäre doch sozial viel gerechter. Wieso wird ein Mensch mit 30.000 EUR Monatseinkommen beim Rentenbeitrag behandelt wie ein 7500EUR-Verdiener ? Wieso sind die Vorstände von Dax-Konzernen befreit von Sozialabgaben, weil sie nicht als Person, sondern als Körperschaften behandelt werden ? (Sagt natürlich kein Politiker).
    Es ist doch die Idee der Rentenversicherung: Soziale Gerechtigkeit, der Wohlhabende sorgt für den Niedrigverdiener im Rentenalter. Alleine deshalb sind die 48 % ein schlechter Witz. Um nicht zu sagen ein besch..... Witz.
    Im Übrigen weiß man seit vier Jahrzehnten: Die Gutverdienenden erhalten mehr aus der Rentenkasse als sie eingezahlt haben, wohingegen die Wenigverdienenden weniger heraus bekommen als sie eingezahlt haben. (Sagt natürlich auch kein Politiker).
    Meine Vorstellungen von Menschenwürde und sozialer Gerechtigkeit sind andere. Ganz andere.

    • 6. Mär 2024 - 14:55 Uhr
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  • Norbert Riegler
    8452 seit 17. Apr 2018

    @Klaus Nied: »Dann schauen wir mal in die Schweiz [...]: Alle zahlen 8,5 % des Einkommens in die AHV, und wer im Alter eine gewisse Einkommensgrenze überschreitet [...], bekommt aus der AHV kein Geld. Denn wer in der Rente genug Einkommen hat, braucht keine VERSICHERUNG für seine Rente.« - Woher haben Sie denn diesen Unsinn? Ob jemand nach Erreichen des Rentenalters sonstige Einkünfte oder Vermögen hat, spielt für seinen Anspruch auf AHV-Rente keine Rolle. Aber wenn er länger als bis 65 arbeitet, muss er weiterhin Beiträge zur AHV bezahlen, die seinen Rentenanspruch nicht mehr erhöhen!
    Die AHV ist noch weniger eine Versicherung als die deutsche gesetzliche Rentenversicherung. In Wahrheit ist sie eine Mischung aus Sozialhilfe (für Geringverdiener, die bekommen eine Mindestrente, von der aber niemand leben kann), Sondersteuer (für »Besserverdiener«, die bekommen zwar die Höchstrente - das Doppelte der Mindestrente -, von der man in der Schweiz aber auch kaum leben kann, doch es gibt keine Beitragsobergrenze) und einer Versicherung. Und wer weniger als 44 volle Beitragsjahre aufweist, bekommt die Rentenbeträge nur anteilig. Das kann dazu führen, dass z. B. ein Rentner die Höchstrente bekommt, während ein anderer, der nur 33 Jahre gearbeitet hat, nur ¾ der Höchstrente bekommen kann, selbst wenn er in den 33 Jahren viel mehr Beiträge bezahlt hat. In Deutschland würde das BVerfG so eine Regelung schon aus diesen Grund (es gibt noch mehrere andere) sofort kassieren.

    • 6. Mär 2024 - 17:17 Uhr
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