Startgeld für arme Studenten geplant

dpa

Von dpa

Do, 07. März 2024

Deutschland

Mit einem Startkapital zum Studienbeginn will die Ampel auch Kinder aus einkommensschwachen Familien ermuntern, ein Studium aufzunehmen. Das Bafög selbst soll aber nicht erhöht werden.

Studienanfänger aus ärmeren Familien sollen ab Herbst vom Staat 1000 Euro Startgeld für die Anschaffung eines Laptops oder für Lehrbücher bekommen. Die Studienstarthilfe sollen Studienanfänger bekommen, die unter 25 Jahre alt sind und etwa Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen ihr Einkommen aufbessern müssen. Die Antragstellung soll zum nächsten Wintersemester möglich sein. Nach derzeitiger Planung soll das Hochladen eines Nachweises über den Bezug von Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung ausreichen. Die 1000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim Bafög. Die sogenannte Studienstarthilfe ist Teil einer Bafög-Reform, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Über das Gesetz wird nun im Bundestag weiter beraten, es können sich also noch Details ändern.

Die eigentlichen Bafög-Sätze werden dem Entwurf zufolge nicht erhöht. Das stößt auf viel Kritik. Das Bafög war zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht worden.

Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe aber immer individuell. Hier setzt der nächste Punkt der Reform an: Eine Anhebung der Freibeträge, die bei der Anrechnung gelten. Sie sollen um fünf Prozent erhöht werden. Außerdem sieht die vorliegende Bafög-Reform die Einführung eines sogenannten Flexibilitätssemesters vor. Wenn zum Ende des Studiums die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit drückt, soll Betroffenen die Bafög-Förderung ein halbes Jahr länger gewährt werden dürfen, auch wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist. Einfacher soll es zudem werden, das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden.

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