Mit Gewinn leben

Wenn Arbeitnehmende vom Homeoffice zurück in den Betrieb sollen

Thomas Gnann

Von Thomas Gnann

Sa, 28. Oktober 2023 um 14:30 Uhr

Wirtschaft

Soll ein Arbeitnehmer nicht mehr überwiegend im Homeoffice arbeiten, muss der Betriebsrat zustimmen. Der Wechsel gilt als Versetzung.

Seit den Corona-Tagen arbeiten viele Arbeitnehmer nicht mehr dauerhaft am betrieblichen Arbeitsplatz, sondern ...

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