Mit Gewinn leben
Wenn Arbeitnehmende vom Homeoffice zurück in den Betrieb sollen
Soll ein Arbeitnehmer nicht mehr überwiegend im Homeoffice arbeiten, muss der Betriebsrat zustimmen. Der Wechsel gilt als Versetzung.
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Soll ein Arbeitnehmer nicht mehr überwiegend im Homeoffice arbeiten, muss der Betriebsrat zustimmen. Der Wechsel gilt als Versetzung.
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